Beitrag vom Jahresbericht der KEB
"Fit für den Start" steht unter Trägerschaft der KEB in Kooperation mit der Universität Osnabrück und der Kath. Familienbildungsstätte... weiter
Unser Projekt wird von verschiedenen Einrichtungen und Stiftungen gefördert ... weiter
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung für unser Projekt... weiter
„Fit für den Start” ist ein Osnabrücker Modell und arbeitet in Kooperation mit Frauenärzten, Hebammen, verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe und der Erwachsenenbildung. Als gemeinsames Projekt der katholischen Familien-Bildungsstätte und der Universität Osnabrück wird es in Trägerschaft der KEB durchgeführt.
Die Entwicklung von „Fit für den Start“ wurde finanziell gefördert vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe). Schirmherr ist der Osnabrücker Oberbürgermeister Boris Pistorius.
„Väter an den Start“ Angebote sind Teil des Elterntrainings „Fit für den Start“.
Ab Oktober 2010 können werdende Eltern im Rahmen der "Fit für den Start"-Kurse speziellen Vätereinheiten buchen. Die Vätermodule, die im Rahmen des Projektes "Väter an den Start" in den letzen Monaten entwickelt wurden sind speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse von werden Vätern abgestimmt. „Väter an den Start“ wird finanziell gefördert vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe).
Die Katholischen Bildungswerke Osnabrück, im Landkreis Osnabrück sowie Diepholz/Liebenau – im folgenden summarisch KEBOsnabrück genannt – sind eingetragene Vereine. Sie sind Mitglied der Diözesanarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenenbildung im Bistum Osnabrück e.V. und Mitglied der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) im Lande Niedersachsen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle frei ausgeschriebenen Bildungsveranstaltungen der KEB Osnabrück. Die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts sind erfüllt. Die Veranstaltungen der KEB Osnabrück stehen allen Menschen offen.
Anmeldungen sind grundsätzlich schriftlich (ggf. Anmeldeabschnitt des Ausschreibungsfaltblattes, Fax, formlose Mail) oder mit dem Online-Formular auf unserer Homepage: www.fit-fuer-den-start.de an das Projektbüro von „Fit für den Start“ zu richten. Telefonische oder persönliche Anmeldungen sind nur in Ausnahmefällen und immer nur im Projektbüro möglich. Anmeldungen sind immer verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an. Anschließende Nichtteilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Zahlung des Entgelts. Bitte melden Sie sich auch für später beginnende Veranstaltungen möglichst frühzeitig an. Änderungen im Veranstaltungsablauf sind grundsätzlich vorbehalten und werden rechtzeitig mitgeteilt. Aus Kostengründen erhalten Sie generell keine schriftliche Anmeldebestätigung! Teilnahmebestätigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber werden Ihnen auf Anforderung gerne übersandt. Wir benachrichtigen Sie umgehend, wenn der Kurs belegt ist oder nicht wie angekündigt stattfindet.
Für alle Veranstaltungen (Ausnahmen s. u.) ist eine kostenneutrale Abmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Es gilt das Datum des Poststempels. Danach ist eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts nur noch im Krankheitsfall unter zeitnaher Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Anteiliges Entgelt für schon besuchte Unterrichtsstunden, ein Bearbeitungsentgelt je Veranstaltung sowie bereits entstandene Materialkosten (z. B. Kursunterlagen) sind jedoch zu zahlen. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung! Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Referentenwechsel, Raum- und Unterrichtsstättentausch innerhalb eines Geschäftsstellenbereichs) berechtigen nicht zur Abmeldung.
Grundsätzlich findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die ausgewiesene Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Sie erhalten auf Anfrage eine kostenlose Kursbescheinigung zum Ende des Kurses. Bis 12 Monate nach Abschluss des Kurses können Sie diese zum Preis von 5 € nachfordern. Änderungen im Programm bzw. Terminablauf sind vorbehalten.
Die Entgelte sind bei der jeweiligen Veranstaltung ausgewiesen. Die Bezahlung erfolgt im Moment grundsätzlich per Bareinzahlung am ersten Kurstag. Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, wird das Entgelt zurückerstattet. Grundsätzlich findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die ausgewiesene Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Sollte die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht werden, können die Entgelte vom ausgeschriebenen Betrag abweichen. Ein erhöhtes Entgelt wird jedoch nur berechnet, wenn Sie damit einverstanden sind. Sollten die Teilnehmenden mit einer Entgelterhöhung nicht einverstanden sein, führt dies in der Regel zur Absage der Veranstaltung.
Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Grundwehrdienst und Zivildienst Leistende sowie Ehegatten und Kinder der vorgenannten Personen, wenn sie mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keine weiteren Einkünfte haben, erhalten auf formlosen Antrag (im Einzelfall unter Beifügung der entsprechenden Bescheinigungen) eine Entgeltermäßigung. Mindestteilnehmerbetrag 5 €. Bitte reichen Sie Ihren Ermäßigungsantrag bereits mit der Anmeldung ein. Er muss jedoch spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn vorliegen!
Die KEB Osnabrück übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten während Ihrer Veranstaltung; dies gilt auch auf den Wegen zu oder von Ihren Veranstaltungen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich selbst zu versichern.